Autogasfahrer.ch

Autogas in der Schweiz

Seetankstelle für Boote mit Flüssiggas (LPG) in der Schweiz

PLZ / Ort

8855 Wangen im Kanton Schwyz

Hafen: Franzrüti

Telefon: 058 / 596 80 01

Fax: 055 / 444 35 48

Öffnungszeiten: 24 Stunden

Kreditkarten: Keine Angaben

Hompage:

www.bootcenter-zuerichsee.com

Abstellen von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen

Es sind wieder neue Informationen vorhanden die es wert sind auf meiner Hompage zu publizieren weil die Erdgaslobby behauptet das es gesetzlich verboten ist das LGB also Autogasfahrzeuge nicht in Tiefgaragen abgestellt werden dürfen was erstens eine Frechheit ist und zweitens der Wahrheit nicht entspricht durch Medien oder anderen Wegen!! Habe seit circa zwei Jahren einen Abbstellplatz in einer Tiefgarage und der Vermieter vom Abbstellplatz hatte auch nichts dagegen das dass Auto eine Autogasanlage hatte. Die gewisse Lobby sollte sich zuerst gut informieren bevor sie solche Unwahrheiten verbreitet an die Bevölkerung.

 

 Hier nun ein offizielles Schreiben von VKF / AEAI

Thema: Abstellen von Motorfahrzeugen mit Treibgastank (LPG) in Autoeinstellhallen

Datum: 04.07.2004                Nr. 1002-006d

Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 1002-03

Frage:

Die TKB der VKF legt fest, ob Motorfahrzeuge mit fest mit dem Fahrzeug verbundenen Treibgastank (Flüssiggas LPG) in unterirdischen Autoeinstellhallen abgestellt werden dürfen und wenn ja, unter welchen feuerpolizeilichen Auflagen.

Antwort:

Gemäss Sitzungsprotokoll der TKB vom 18. Oktober 2004 werden die bestehenden Vorschriften der Strassenverkehrszulassung für Erdgas- und LPG-Fahrzeuge als ausreichend erachtet, so dass bezüglich dem Parkieren dieser Fahrzeuge in Parkhäusern und Einstellhallen von Seiten Brandschutzbehörden kein Handlungbedarf besteht. Lediglich auf privatrechtlicher Ebene kann die Einfahrt in ein Parkhaus oder in einen Einstellraum verhindert werden, denn das Hausrecht stellt dem Besitzer frei, welche Fahrzeuge er einfahren lässt und welche nicht.

Diese Haltung wird gemäss Auskunft von F. Scheller (SUVA) auch von der EKAS - Flüssiggaskommision von Gasfahrzeugen als mindestens ebenso hoch eingestuft wird wie der von Beniznfahrzeugen.

 

Wie aus diesem offiziellen Schreiben ersichtlich ist gibt es kein Verbot das Autogasfahrzeuge in Tiefgaragen usw. abgestellt werden dürfen.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt das ein Vermieter von einem Abbstellplatz in einer Tiefgarage es dem Mieter nicht erlaubte.

Einsprache für die Inbetriebnahme einer neuen Autogastankstelle von der Erdgaslobby

Diese Information wurde mir in der in der zweiten Woche vom August 2009 mitgeteilt. Nenne keinen Namen weil es unwichtig ist in Bezug zur Person es soll aber hier gezeigt werden das leider immer noch Einsprachen gibt das Tankstelleninhaber die sich für das Autogas entschieden haben sich unnötigen Ärger einhandeln.

Es geht um eine Stadt die hier nicht genannt wird jedoch schon zwei Erdgastankstellen hat. Der Tankstelleninhaber der eine Autogastankstelle das heisst eine Autogastankanlage bauen wollte gab es Einsprachen von der erwähnten Lobby. Nach den Einsprachen wurde diese Idee vom Tankstelleninhaber wieder fallen gelassen um weiteren Ärger zu vermeiden. Es ist leider nicht der einzige Fall seit dem Jahr 2006 die mir mitgeteilt wurden seit mein Auto mit Autogas betrieben wird.

Es wäre an der Zeit das unsere Regierung in Bern einheitliche Gesetze macht das ein solcher Vorfall nicht mehr möglich wäre und das Autogas die gleichen Rechte hat wie das Erdgas.

Copyright © 2010 by: Autogasfahrer.ch • Design by: BlogPimp / Appelt Mediendesign • Foto: Pixelio • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.

Zugriffszähler kostenlos