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Autogas in der Schweiz

Viele Umrüster müssen sich auf härtere Zeiten umstellen

Einzelagasbescheinigungen werden vermutlich nur noch bis Ende Sptember ausgestellt

Mehrere TüV-Organisatioen hatten weit vor Ende Juni ,,ihren“ Werstätten mitgeteilt, dass in Zukunft eine Umrüstung nach der so genannten UN ECE-Richtlinie 67.01 ab Juli nicht mehr möglich sein wird. Bei diesem Umrüsttyp sind weniger aufwendigere technische Handgriffe gefragt als bei der Umrüstung nach der Prüfrichtlinie UN ECE R-115, die vor allem den Gasanlagenproduzenten aufwendige Dokumentationen für den Einbau als Grundlage für die Umrüster abverlangt. Nachdem sich TüVs in Deutschland und die DEKRA auf das Endadtum 30. Juni ursprünglich geeinigt hatten, scherte der TüV Hessen aus und verlängerte seine Frist. Vermutlich deshalb zogen nun auch anderen TüV-Unternehmen wie der rheinländische nach und gingen ebenfalls in die Verlängerung – ebenso wie DEKRA. Neues Enddatum für das mögliche, aber nicht fest fixierte Auslaufen der Umrüstungen mit der Einzelabgasbescheinigung auf Autragsbasis ist nun der 30. September 2017.

Die Umrüster Deutschlands müssen sich auf dieses Datum nun einstellen und sollten vor allem nicht darauf hoffen, dass die Frist nochmals verlängert wird, auch wenn Johannes Näumann vom Verband der TüV Berlin noch im April dieses Jahres den betroffenen Werkstätten in Deutschland grosse Hoffnung machte, dass dieser Umrüsttyp noch lange erhalten bleibt. Diese Hoffnung hatte sich im Mai zunächst zerschlagen, als vor allem der kritische TüV Rheinland Mails an seine Umrüstwerkstätten versandte, wonach die Einstellung der Umrüstungen  R 67.01 zum 30. Juni vollzogen werden sollte.

Der Vollzug dieser EU-Regelung, nach der nur noch Gasanlagen nach der Richtlinie R 115 zulässig sind, und bereits im Verkehrsblatt von 2007 angekündigt wurde, wird nun sehr wahrscheinlich zum 30. September endgültig vollzogen, auf eine weitere Verlängerung sollten hier die Umrüster Deutschlands nicht spekulieren. Ab 1. Oktober werden damit wohl nur noch Gasanlagen auf Basis der R 115 zum Einbau zugelassen.

Damit dürfte eine nicht unbeträchtliche Zahl an Umrüstern ihr Hauptgeschäft verlieren, zu umsatzträchtig waren diese Arbeiten, bei der die eingebauten Anlagen samt Fahrzeug noch einem Sachverständigen vor Ort vorgeführt werden mussten. Bei den ,,neueren“ Umrüstungen nach R 115 muss dies nicht mehr geschehen.

Warum sich aber der TüV dieses Geschäft in Zukunft entgehen lassen will, können nur Fachleute erahnen. Der Dieselskandal hat hier wohl nachhaltige Ängste in den Chefetagen der TüV-Unternehmen ausgelöst, denn Abgasmessungen scheinen nicht mehr zu den Lieblingstätigkeiten seit dem Skandal zu gehören, wie Insider berichten.

Sonderbar. Hinzu kommt nun, dass auch die neureren Diesel-Fahrzeugen nach Euro 5 nicht die Grenzwerte einhalten, die sie bei der CO2 und Stichstoffoxid eigentlich unbedingt einhalten sollten. Das sagte Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin vor wenigen Wochen im Rahmen der Vorstellung einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Messungen vom Umweltverbänden haben schon seit Jahren auf die grosse Unterschiede zwischen den Abgasmessungen auf dem Rollprüfstand und im realen Strassenverkehr hingewiesen.

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