Autogasfahrer.ch

Autogas in der Schweiz

Zulassung der Autogasanlage in der Schweiz

Kosten vom Umrüsten und der Abnahme der Autogasanlage

Bei der Zulassung beim Strassenverkehrsamt für eine Autogasanlge sind zwei Möglichkeiten vorhanden von den Kosten her. Die Montage einer ECE-R 115er kostet um die 4000.- Schweizer Franken aber dafür hat man keine zusätzlichen Kosten für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt da die Dokumente der genannten Anlage in der Schweiz akzeptiert werden vom Hersteller.

Wenn es jedoch keine ECE-R 115er Autogasanlage ist werden die Unterlagen nicht akzeptiert beim Strassenverkehrsamt und somit erfolgt eine seperate Abnahme der Autogasanlage bei Nidau in Biel bei der Technischen Schule zu einem Preis dem man fast nicht glauben kann. Der zu bezahlende Betrag beträgt 3400.- Schweizer Franken so wie in meinem Fall und zum grossen Glück übernahm der Lieferant von meiner Autogasanlage die Kosten für die Abnahme in Nidau bei Biel. Die Abnahme der Autogasanlage war am 19.04.2007 bei der Prüfstelle.

Leider kommt noch ein anderer Aspekt hinzu wie zum Beispiel meine R 67 Autogasanlage von e-gas geliefert durch autogas-suisse.ch in einem anderen Nissan X-Trail eingebaut wird obwohl es das gleiche Modell und gleicher Typ ist muss der Nisssan wieder in Nidau getestet werden für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt. Der Grund für dieses idiotischen Gesetzes das leider immer noch aktuell ist kann bei dem Bundesamt für Sicherheit der Strassen (ASTRA) zu lesen ist und damit dem Autogas leider immer noch Steine in den Weg gelegt werden. Zu allem Übel dauerte die Abnahme drei bis vier Tage und leider kommt es auch vor das beim Test Schäden verursacht werden. Das war leider bei meinem Nissan X-Trail der Fall als die Rollen vom Prüfstand blockierten und somit ein Vorderreifen defekt war weil durch das blockieren der Rollen vom Prüfstand der Reifen eine Flachstelle hatte durch den Abrieb. Der defekte Reifen wurde der Technischen Schule in Nidau bei Biel in Rechnung gestellt.

Es wurde auch mit dem Gedanken gespielt mit dem Auto nach Böblingen in Deutschland zu fahrenaber leider war diese Idee nicht mehr aktuell weil es leider der Fall war das die Unterlagen vom Test nicht annerkannt werden in der Schweiz dank der gesetzlichen Vorschriften vom Bundesamt für Strassen (ASTRA).

Trotzdem wird das nächste Auto auch wieder mit Autogas fahren mit dem Unterschied das es eine ECE-R 115er Anlage sein wird damit man nicht solchen Ärger hat mit den anderen Autogasanlagen auch wenn sie tadellos funktionieren.

Das Umrüsten bei meinem Nissan X-Trail kostete 3342.- Schweizer Franken und dazu gerechnet den Betrag von 3400.- Schweizer Franken von der Abnahme von der Autogasanlage.

Hatte das grosse Glück das der Lieferant von meiner Autogasanlage noch im Jahr 2007 nach der Abnahme in Nidau den Betrag von 3400.- Schweizer Franken bezahlte war aber nicht verpflichtet dazu. Dies war jedoch nur kurze Zeit der Fall das der Lieferant von der Gasanlage die Kosten übernahm von der Abnahme in Nidau sonst wäre sein Betrieb in den Ruin getrieben worden. Circa ab Mitte 2007 stellte der Lieferant auf Autogasanlagen um mit der Bezeichnung ECE-R 115er für die Montage in Pws. Diese Anlagen können fast in alle Automarken eingebaut werden und ohne Probleme für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt.

Einige Bemerkungen zu Kommentar 2:

Es ist leider nicht der erste Fall der im Kommetar 2 erwähnt wird. Das schon wieder bei einem Autobesitzer mit einer eingebauten Autogasanlage wo die Zulassung in Deutschland bekommen hat aber in der Schweiz nicht gültig ist. Es ist traurig dass in der Schweiz das Zulassungen von Autogasanlagen die in den Nachbarländern abgenommen und zugelassen sind bei unseren Strassenverkehrsämter die Zulassung verweigert wird dank Kantonaler Gesetze. Es ist immer das gleiche Problem bei Strassenverkehrsämter Ärger zu produzieren der unnötig ist damit das Erdgas in der Schweiz die Monopolstellung behalten kann. Es wäre wichtig wenn unter den Besuchern jemand sich auskennt mit den Kantonalen Gesetzen bei den Strassenverkehrsämter in der Schweiz.

Wenn das der Fall wäre bitte Kontaktieren Sie den Kommentator an die aufgeführte E-Mail Adresse:

formkreis-info@web.de

Wie aus dem Kommentar 2 wird auch erwähnt das der BMW 3 zu verkaufen ist. Jedoch bekam der Besitzer vom BMW keine Zulassung in der Schweiz ist aber in Deutschland zugelassen.

Auch ist im Kommentar 2 der Ebay Link vorhanden wo der BMW abebildet ist und alle nötigen Angaben vorhanden sind.

Der Ebay Link kann also direkt im Kommentar 2 abgeruffen werde.

Auch der Kommentar 3 ist sehr Intressant und zeigt wie es steht mit den Zulassungen für Autogasanlagen bei den Strassenverkehrsämter. Das Beispel zeigt leider das immer noch Zulassungen von Autogasanlagen zum Teil verweigert werden wegen Kleinigkeiten die für die Zulassung der Anlage die nicht wichtig sind.

Der Kommentar Nr. 6 kann nicht mehr negativer sein im Bezug von der Zulassung von einer Autogasanlage die nicht eine ECE R115 ist trotz im Kommentar erwähnten Unterlagen von der anderen beschriebenen Autogasanlage. Es ist traurig das es schon das zweite Beispiel ist von einem Straßenverkehrsamt das die Zulassung verweigert trotz Unterlagen die für die Zulassung vorhanden sind. Es kann ja nicht sein das zum Teil die Straßenverkehrsämter, egal welcher Kanton, ihre Macht zeigen wegen der Zulassung einer Autogasanlage. Diese Straßenverkehrsämter haben das Gefühl besonders wenn es um Autogasanlagen geht das das Sie solche Autobesitzer die noch etwas für die Umwelt tun nur Schikanieren können bis zum geht nicht mehr.

13 Reaktionen zu “Zulassung der Autogasanlage in der Schweiz”

  1. Maroncelli Mario

    Hallo, bin in der Schweiz geboren & aufgewachsen doch seit 1992 lebe ich in Italien und seit 1992 fahre ich nur mit Autogas (5 verschiede Autos alle gebraucht gekauft und umgeruestet auf Autogas!) ohne jegliche Probleme kann fast jedes Autos auf Autogas umgebaut werden. Zur Sicherheit: meine Frau & meine 3 Kinder fuhren 2003 in einem VW Passat und sind mit ca.60 km. ungebremst von einen 40 tons. Lastwagen hinten angefahren worden – zum Glueck alle gesund – Auto Totalschaden und der Tank hat gehalten und kein Gas ist ausgeflossen und somit kann ich auch alle die Sicherheitsbedenken haben beruhigen. Natuerlich muss ein Sachgemessener Einbau stattfinden. Hier in Italien gibt es seit den 60Jahren Autogasfahrzeuge und Umruestungsfirmen in Huelle und Fuelle. Ich stehe Total auf Autogas und mit den heutigen „Anlagen“ faehrt es sich wie Benzin und man spuert keinen Unterschied dazu, doch im Geldbeutel und in der Umwelt schon! Stehe fuer allfaellige fragen zu Autogas gerne bereit mit meiner 17 jahriger Erfahrung als Benuetzer eines solchen Pkws gerne zu Eurer Verfuegung. Gruss an alle Autogasfahrer aus der Schweiz Mario

  2. Björn

    Hallo, meine BRC Anlage in einem 3er BMW enstricht nicht dieser Norm; der Aerger ist nur wurde der Wagen vor wenigen Wochen in D gerüft und abgenommen. Das schweizer Amt stellt sich aber quer. Nun muss ich ihn wohl verkaufen:
    http://www.ebay.de/itm/261083308273?ssPageName=STRK:MESELX:IT&_trksid=p3984.m1558.l2649#ht_706wt_884
    Jede Hilfe aus Weiterempfehlung ist mir recht; der Wagen und die Anlage ist tadellos.

  3. Björn

    Danke für Kommentar und Angebot für Hifestellung den BMW in D zu verkaufen. Die Storry geht aber weiter: Ich habe auf ricardo gestöbert, und dort finde ich ein LPG Autoangebot, der hat Zulassung seit 8 !!! Jahren in CH obgleich er auch nur Anlage nach ECE 67 verbaut hat: Seine Antwort im Originalzitat: Es ist eine ECE R 67 Anlage und ist MfK geprüft. Ich fahre das umgerüstete Fahrzeug seit 8 Jahren. Problemlos, wie im Betrieb, so auch bei der MfK. Vor 8 Jahren war die geltende Norm ECE R 67 und so wurde auch das Fahrzeug geprüft.

    Gibt es denn in CH überhaupt gar keine Gleichbehandlungsgrundsätze; -Kontondünkel hin oder her ‚??‘? -Diese Frage soll erlaubt sein von einem „Schwaben“ ?….-hoffe ich zumindest !

    Auf Ihr Angebot (E._Mail) komme ich gern zurück !

    mfG

  4. Björn

    Ja, und nun hat dieser „RICARDO-Mann“ aus Zitat weiter oben mir freundlicherweise auch noch eine Kopie des KFZ Briefes zu Verfügung gestellt. Da kommt man aus dem Staunen einfach nicht mehr heraus:
    Daraus geht hervor, dass die ECE-R 67 -er Anlage die sogar viel bessere sein MUSS ! …..- denn diese muss laut Verbriefung im KFZ – Schein sage und schreibe nur alle 10 Jahre geprüft werden.
    Wer es mir nicht glaubt, zeige ich diese Kopie des KFZ Scheines gerne! Anfrage genügt!

    Mir fehlen die Worte !

  5. Freddy

    Hallo, Hat jemand eine Empfehlung (evt. auch Erfahrung) für einen LPG-Umrüster in der südlichen Ostschweiz?
    MFG Freddy

  6. Josef Küng

    Hallo, ich habe eine E13 67R-01.0276 Anlage von Zavoli im MB E 280 Jg 06 eingebaut, nun wurde auch diese Anlage trotz ISO Zertifikat vom Strassenverkehrsamt ZH nicht abgenommen. Hat jemand Erfahrung mit Zavoli Anlagen und wo könnte ich ein Abgasprotokoll erhalten.
    Besten Dank im voraus Josef

  7. E. Bader

    Guten Tag, ich würde gerne einen Chevrolet Impala Jg.63 in der Schweiz auf Gas umrüsten. Kann mir jemand sagen ob das möglich ist und welche Anlagen abgenommen vom Strassenverkehrsamt. Der Unterschied zwischen Autogas und Erdgas, deren Vor und Nachteile sind mir auch nicht bekannt ?

  8. Björn

    Es kann theoretisch JEDER Verbrennungsmotor auf jedes brennbare Gas umgerüstet werden, selbst ein Diesel. Erdgas ist schwerer zu verflüssigen und muss daher unter ca. 12 mal höherem Druck als LPG (was schlussendlich stinknormales Propangas ist) stehen; entsprechend aufwendiger sind diese Anlagen, haben aber den Vorteil, dass sogar Biogas funktioniert. Propangas wird sonst als Entstehungsprodukt aus der Oelraffinerie völlig sinnlos „abgefackelt“ als „Abfallprodukt“. Das Problem sind nur geltende Verordnungen, die am besten auf dem Strassenverkehrsamt des Kantons abzuklären sind. Sonst kann es Probleme geben wie oben unter Punkt 2. ! Diesel geht zwar technisch gesehen auch, es gibt aber warum auch immer eine Verordnung, dass nur ein Treibstoff zugeführt werden darf; beim Diesel müsste aber als Katalysator 10% mitzugeführt werden. Weiteres was theoretisch möglich wäre auf:
    http://www.slimlife.eu/wasser_als_treibstoff.html
    In Ihrem Fall würde ich auf Strassenverkehrsamt gehen und nachfragen, welches die aktuellen Normen und Bestimmungen sind und danach einen Anbieter für den Einbau suchen. In anderer Reihenfolge sind Probleme programmiert (siehe oben !). Viel „Spass“und viel Durchhaltevermögen wünscht Björn K. !

  9. Björn Kuse

    Korrektur Nachtrag:
    Beim Dieselmotor muss zusätzlich zum Gas 10% Diesel als Verbrennungsprozessauslöser mit eingespritzt werden; (Katalysator ist vielleicht zu wenig treffend gesagt). Dies lässt aber eine Verordnung nicht zu die besagt, nur eine Treibstoffart darf zugeführt werden.

    Björn Kuse

  10. Björn Kuse

    VEREINGRüNDUNGMITTEILUNG: CLEAN FUTURE TECHNOLOGIE !

    Tentativer Termin für die Gründungsversammlung: Clean Future Technologie

    10:00 am 13. Dezember 2014 in der Emmeramsmühle Oberföhring . Investoren, die an sauberen Technologien Interesse haben, sind auch eingeladen.

    Wer zu dem Treffen kommt, darf sich in das Gremium wählen lassen.

    Infos anfordern: formkreis@bluewin.ch

  11. Björn Kuse

    Mehr INFOs zum Event:

    https://www.xing.com/events/clean-future-technology-1462739

  12. Heiko D.

    Hallo,
    kennt jemand ein Umrüster in CH von Lotronic Gasanlagen?
    Beim Hersteller liegt die Anfrage auch leider derzeit ohne Antwort.
    Merci

  13. Waldemar B.

    Wie sieht mittlerweile die gesetzliche Lage von Eintragungen/Legalisierungen aus?

    In Polen kann man mittlerweile auch ECE R115 Anlagen einbauen.

    Muss man dann damit auch nach Nidau, oder kann man mit einem ausgehändigten Zertifikat und unterschriebenen Prüfungsberichten oder solchen Dokumenten seine Anlage problemlos vom MFK ansehen lassen…?

    Merci vielmal!

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