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Das ändert sich im Strassenverkehr 2024 in Deutschland

Jetzt wird’s spannend: Auch 2024 wartet der Gesetzgeber mit etlichen Anpassungen und Bestimmungen auf. Einen Überblick gibt’s hier.

Im neuen Jahr soll alles anders werden. Was bei guten Vorsätzen zumeist ein frommer Wunsch bleibt, ist bei Verkehr und Mobilität bereits festgeschrieben. Dazu gehören inzwischen immer öfter auch Massnahmen zum Klimaschutz und die beinahe üblichen Preisanpassungen. Insbesondere die von der Politik gross angekündigte Mobilitätswnde gerät jedoch arg ins Stocken. Ein Urteil des Budesferfassungsgerichts (BGH) genügte und es war vorbei mit den üppigen Förderherrlichkeiten für die Fahrzeugelektrifizierung. Die gute Nachricht für Privatkunden: Etliche Hersteller sind kurzfristig eingesprungen.

Umweltbonus

Das Prämienaus Ende 2023 kam überraschend. Doch selbst wer erst jetzt einen Stromer kauft, kann noch für kurze Zeit (Stand 13. Februar 2024) von einer E-Auto-Förderung prfitieren. Während einige Autobauer die Bonusregelung auf den Herstelleranteil heruntergefahren haben, gewähren andere die volle, ehemals für 2024 gültige Förderhöhe, die 4.500 Euro beträgt (auf Nettolistenpreis von max. 43.000 Euro gedeckt). So hat jetzt der Toyota-Konzern den ursprünglichen Umweltbonus verlängert Dennach erhalten alle Kunden, die einen neuen vollelektrischen Toyota oder Lexus kaufen und zulassen, eine Prämie von 4.500 Euro. Das gilt sogar ohne Wertbegrenzung, also über den Nettolistenpreis von 45.000Euro hinaus. Auch Kia hat ein eigenständiges Angebot aufgelegt: Privatkunden, die einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder e-Sound aus den verfügbaren Fahrzeugbestand erwerben, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Konditionen. Ausschlagend ist dabei allein das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin! Fiat rabatiert den Cinquecento Elektro mit kleinem Akku (23,8 kWh) jetzt sogar mit 5.000 Euro. Alle genannten Aktionen laufen bis zum 31. März 2024.

THG-Quote

Egal ob gewerblich oder Privat, die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) für E-Autos ist geblieben. Sie verpflichtet Minarölunternehmen den CO2-Ausstoss jährlich mehr und mehr zu senken. Um immer strengeren Ziele zu erreichen, können auch THG-Zertifikate erworben werden. Halter eines Vollstromers können diese Emmissionspapiere weiterhin verkaufen. Für den Antrag dafür reicht der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Haftpflichtversicherung

Für rund sechs Millionen Autofahrer und 76 Bezirke haben sich die Regionalklassen in der Haftpflichtversicherung gändert. In 45 Bezirken und bei etwa 3,8 Millionen Fahrzeughaltern steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Milllionen Autofahrern profitieren dagegen von einer Herabstufung. Darüber steigen auch die Beiträge für die Teil- oder Kaskoversicherung – davon sind ca. 3,3 Millionen Versicherungsnehmer betroffen.

Typklassen

Ebenso bei den Typklassen musste ein Grossteil der Autofahrer neue, teuere Einstufungen hinnehmen. Davon betroffen sind 14 Millionen Fahzeugeigentümer. Freuen können sich dagegen rund 5,4 Millionen Halter mit einer nun besseren Typenklasse. Denn grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Regionklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Betrag der Kfz-Versicherung aus.

Führerscheinprüfung

Wer sich fürs Fahren erst noch qualifizieren muss, spürt bereits beim Erlangen der Fahrerlaubnis: Autofahren ist teuer. Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen, die auch die Kosten für Führerscheinprüfungen um 11 Prozent steigen lässt. Sobald sie in Kraft tritt, erhöht sich die Gebühr für die Theorieprüfung auf knappp 25 Euro. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge 130 Euro bezahlen, statt wie bisher circa 117.

Führerscheinumtauschpflicht

Inhaber einer Fahrerlaubnis, erst recht, wenn es noch um einen alten Lappen oder eine rosa Papierpappe handelt, sollten Ausstellungs- und Geburtsdatum beachten. So läuft bereits die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ab, sofern der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Der Grund: Gemäss einer UN-Verordnung sollen bis spätestens 2033 alle Papier- und Chekkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Versionen ersetzt werde. Unabhänig vom Jahrgang ist der vorzeitige Umtausch möglich.

Blackbox

Bei Flugzeugen längst unverzichtbarer Standard, wird eine sogenannte Blackbox in der EU künftig in Autos Pflicht. Ab Juli 2024 muss dannach dieser Unfalldatenspeicher in allen neuen Neuzulassungen (Pkw, Lkw, Busse) verbaut sein. Die Blackbox zeichnet permanent alle relevanten Fahrdaten auf, die automatisch wieder überschreiben werden. Kommt es jedoch zu einem Unfall bleiben die Daten kurz vor und bis nach dem Unglück gespeichert. Aber sie dürfen nur durch Zustimmung des Fahrers oder einen gerichtlichen Beschluss ausgelessen werden.

Assistenzsysteme

Ebenfalls ab Juli 2024 müssen etliche elektronische Helfer bei Neuwagen zwingend serienmässig verbaut sein. Zu den Fahrhilfen, die Pflicht werden, zählen ein Müdigkeits- und Aufmersamkeitswarner sowie ein intelligenter Geschwindigkeists-, Notbrems-, Rückfahr- und Spurhalteassistent. Ebenso müssen dann ein Notbremslicht sowie eine Vorrichtung eines sogenannten ,,Alcolocks“ mit an Bord sein. Letzteres soll die Schnittstelle für ein noch nicht weiter definiertes Kontrollgerät sein, das den Alkaholgehalt im Atem messen kann.

Winterreifen

Vorbei ist es mit Matsch und Schnee ab nächsten Herbst. Zwar steht dann der nächste Winter erst vor der Tür, doch Pneus mit der Kennzeichnung ,,M+S“ sind sodann verboten. Obwohl die Herstellung dieser Reifengattung längst eingestellt wurde, sind sie noch nicht gänzlich verschwunden. Spätestens ab 1. Oktober 2024 müssen jedoch Winter- und Ganzjahresreifendas ,,Alpine-Symbol“ , also eine Schneeflocke mit Berg, als Kennzeichnung aufweisen.

Abiegeassistent für LKW

Immer wieder kommt es zu schweren, oftmals sogar tödlichen Unfälle durch abbiegende LKW. Ob an Kreuzungen oder kleineren, engen Strasssen übersehen Trucker häufig Motorrad-, Roller- oder Radfahrer und Fussgänger. Deshalb schreibt der Gesetzgeber zum besseren Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ab Juli 2024 einen Abbiegeassisten für Lastenwagwagen ab 3,5 Tonnen vor, der den toten Winkel raumgreifend und gut einsehbar für den Fahrer macht. Vergessen wurde leider, auch eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene LKW zu beschliessen.

Mautpflicht für KW

Ab Juli 2024 gilt für alle Transporter und LKW mit einer Gewichtsklasse von mehr als 3,5 Tonnen aine Mautpflicht auf allen Bundesstrassen und Autobahnen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Nutzfahrzeuges, der Achsenazahl und der Schadstoffklasse. Ausgenommen sind Feuerwehr und Rettungsdienste, THW, Katastrophenschutz, Handwerkerfahrzeuge-, Land- und Forstwirtschaft sowie Campingfahrzeuge.

Quelle: arrive

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