Autogasfahrer.ch

Autogas in der Schweiz

Checkliste: Was ist bei einer LPG-Umrüstung zu beachten

Diese Angaben sind auch in der Schweiz anwendbar um Ärger zu vermeiden.

Umfeld

Gibt es ausreichend LPG-Tankstellen in der näheren Umgebung und Öffnungszeiten?

Auto

Liegt eine Freigabe des Automobilherherstellersfür eine Gasumrüstung vor? – wenn Nein – Beim Autohändler nachfragen, weshalb?

Ist das Auto in einem technisch einwandfreien Zustand?

Läuft die Grantiezeit für das Auto noch? – Wenn ja – mit dem Händler klären, ob die Umrüstung Auswirkungen auf die Grantie hat.

Liegt die letzte Inspektion schon länger zurück?

Ist das Auto schon mehr als 150.000 Kilometer gelaufen? – Wenn ja – mit der Werkstatt klären, ob sich noch eine Umrüstung noch lohnt.

Werkstatt

Besitzt die Werkstattauf dem Gebiet der LPG-Umrüstung über genügend Erfahrung? Mindestens zwei bis drei Jahre sollten es schon sein!

Ist die Werkstatt berechtigt die GSP durchzuführen?

Nimmt sich die Werkstatt genügend Zeit, ihre Kunden ausführlich und verständlich über LPG-Umrüstung zu beraten?

Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Werkstatt Garantieausschluss-Klauseln?

Ist die Werkstatt bereit, ihre Kunden schriftlich über die Risiken eine LPG-Umrüstung zu Informieren? Hierzu ist die Werkstatt verpflichtet!

Ist die Werkstatt zertifiziert eine LPG-Umrüstung durchzuführen? Als Beleg Schulungszeugnisse zeigen lassen!

Handelt es sich bei dem Umrüster um einen KFZ-Meisterbetrieb und ein Mitglied der KFZ-Innung?

Haben Freunde, Bekannte oder andere Kunden schon Erfahrungen mit dem Umrüster gemacht?

Autogasanlage

Berät die Werkstatt objektiv LPG-Umrüstungen?

Ist der Hersteller der PLG-Umrüstanlage Namen her bekannt? Wenn nein – Referenzen verlangen!

Ist die Wunsch-LPG-Umrüstanlage kurzfristig lieferbar?

Ist die Ersatzteilversorgung für die LPG-Umrüstanlage für die nächsten 10 Jahre gesichert?

Unterscheiden sich die Ersatzteilpreise der ausgesuchten LPG-Umrüstanlage erheblich von anderen Hersteller?

Liegen die Wartungsintervalle im üblichen Rahmen? Meist fallen sie mit denen des umgerüsteten Fahrzeugs gleich.

Garantiert der Umrüstbetrieb einen umfassenden Service für die LPG-Umrüstanlage?

Wird die Abgasbestätigung und die Abnahme zum Zeitpunkt der Übergabe der Rechnung von der Werkstatt ausgehändigt? Kan dies der Kunde mit der Werkstatt schriftlich vor Auftragserteilung fixieren?

Bietet der Hersteller der Gasanlage eine umfassende garantie an?

Bietet die Werkstatt eine Versicherung für Motorschäden an?

Ist die Wunsch-LPG-Anlage ECE R 67/01 zertifiziert das in der Schweiz nicht anerkannt wird bei den Strassenverkehrsämter sondern nur ECE R 115 Anlagen.

Ist der Gastank nach ECE R 67/01 zertifiziert jedoch wie bei der LPG-Anlage in der Schweiz nicht anerkannt wird wenn es keine ECE R 115 ist.

Hat die LPG-Umrüstanlage eine Typengenehmigung? In der Schweiz muss es eine Typengenehmigung sein von einer ECE R 115 Anlage sein für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt.

Liegt ein Aufkleber mit dem Genehmigungszeichen nach ECE R 115 der LPG-Umrüstanlage bei?

Ist ein fahrzeugbezifisches Einbauhandbuch mit Schaltplan in der Landessprache nach ECE R 115 vorhanden?

Gibt es für die ausgesuchte LPG-Umrüstanlage ein Benutzerhandbuchin Landessprache nach ECE R 155?

Autogasfahrzeuge ab Werk

Da immer noch mehrheitlich neue Erdgasfahrzeuge verkauft werden in der Schweiz aber es gibt auch einige Automarken mit eingebauter Autgasanlage von Automarken die in der Schweiz zerhältlich sind auf Bestellung.

Leider wurde der Bevölkerung in der Schweiz über das Autogas Jahrelang nicht Informiert und auch die Lobby vom Erdgas behinderte Jahrelang die Information über Autogas bei der Bevölkerung.

Link: www.autogas24.ch/lpg-fahrzeuge/autogas-ab-werk.html

Quelle: www.Vitogaz.ch

Hier noch ein weiterer Link von Mercedes in Deutschland über Autogasfahrzeuge

Link: www.emissionslos.com/auto/3628-mercedes-benz-a-180-lpg.html

Noch einige Bemerkungen zum Kommentar:

Es stimmt leider das es in der Schweiz nur wenige Strassenverkehrsämter gibt die für Autogasfahrzeuge keine Reduzierte Strassensteuer gibt aber für Erdgasfahrzeuge in fast allen Strassenverkehrsämter reduzierte oder sind befreit von der Strassensteuer.

Leider hat das Erdgas eine Lobby die grossen Einfluss hat in Bern gegenüber Autogas und zu allem Übel wird es Kantonal geregelt mit der reduzierten Strassensteuer für Autogaafahrzeuge.

Es wäre nötig das es gesamthaft mit einem Gesetz geregelt wird von unserer Regierung in Bern und nicht mehr mit Kantonalen Gesetzen die ungerecht sind wenn Pkw-Besitzer etwas tun gegen die Luftverschmutzung.

Wenigstens sind die meisten Autoversicherungen bereit mit einem Rabatt die Autgasfahrzeuge zu fördern.

Autogastankstellen der Schweiz Kanton Solothurn

Genaue Angaben über Hompage, Adapterhinweis und E-Mail usw. wenn vorhanden bitte auf der Seite unter Kategorie auf Autogastankstellen nachsehen.

Kanton Solothurn

PLZ/Ort

4543 Deitingen

Adresse:

Autobahnraststätte A1

Eni Tankstelle

Telefon: 032 / 614 12 82

Fax: 032 / 614 23 77

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag

06.00 bis 22.00

Adresse:

Autobahnraststätte Migrol Gunzgen Nord A1/A2

4617 Gunzgen

Telefom: 062 / 216 25 65

Fax: 062 / 216 23 63

Öffnungszeiten: 24 Stunden

Zahlungsmöglichkeiten:

Barzahlung, Kredit-, Debitcard, Migrol-Card, kein Notenautomat

Stand der Autogastankstellen am 22.07.2014

 Anzahl der Autogastankstellen: 2

Copyright © 2024 by: Autogasfahrer.ch • Design by: BlogPimp / Appelt Mediendesign • Foto: Pixelio • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA.

Besucherzaehler