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FAQ: Elektroauto-Zuschuss

So funktionert die Kaufprämie in Deutschland

Die Bundesregierung packt das Starterkabel aus, damit die Elektrmobiltät in Gang kommt. Mit einer Milliarden-Offensive will die Regierung mehr Elektroautos auf die Strassen bringen. Künftig erhalten Autokäufer einen Zuschuss vom Staat, wenn sie sich ein E-Auto zulegen. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer bekommt wie viel?

Käufer von reinen Elektroautos – zum Beispiel VW E-Golf, BMW i3 oder Nissan Leaf – bekommen 4.000 Euro Zuschuss zum Kauf eines E-Mobils. Eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten Käufer eines Fahrzeugs mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Diese Fahrzeuge – beispielsweise VW Golf GTE oder Mitsubishi Outlander Plug-in-Hyprid – zeichnen sich dadurch aus, dass sie sowohl einen Verbrennungs- als auch einen oder mehrere E-Motoren an Bord haben und ihre Batterien sich extrem – also an der Steckdose oder Ladesäule – aufladen lassen.

Welche Autos werden gefördert?

Die Obergrenze für die Förderung liegt bei einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro, die Angabe gilt für das Basismodell. Brutto darf das Fahrzeug damit 71.400 Euro kosten, eventeull hinuzgebuchte Mehrausstattung  wird nicht eingrechnet. Die Bandbreite förderungsfähiger Fahrzeuge reicht dabei von Elektro-Kleinstwagen Renault Zoe (Listenpreis: 21.500 Euro brutto) bis zum Plug-in-Hybrid des Oberklasse-SUV BMW X5 (Listenpreis: 69.200 Euro brutto).

Welche elektrifizierten Autos werden nicht gefördert?

Nicht gefördert werden ,,normale“ Hybrid-Autos, also solche ohne Steckdosenanschluss, deren Batterie sich intern, durch Rekuperation, auflädt – etwa ein Toyota Prius. Durch die Listenpreis-Obergrenze fallen zudem beispielsweise die Plug-in-Hybride von Porsche, aber auch das Luxus E-Auto Tesla Model S aus der Förderung heraus.

Wer bezahlt die Prämie?

Staat und Autohersteller teilen sich die Kosten des Zuschusses, jeder zahlt die Hälfte. Vom Staat bekommt der Käufer aber nur Geld, wenn er nachweist, dass der Autohersteller die andere Hälfte trägt. Das wird im Kaufvertrag festgehalten (s.u). Diverse Autohersteller haben bereits angekündigt, ihren Anteil beim Kauf eines E-Auto zu bezahlen.

Welche Hersteller machen mit?

Ihre Teilnahme am Programm bereits zugesagt haben die deutschen Hersteller, die E-Autos im Programm haben, also VW, Audi, Mercedes, BMW und Ford. Auch Citroen, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Renault, Toyota und Volvo sind dabei.

Wie lange wird gefördert?

Gezahlt wird, bis der Fördertopf leer ist. Die Vorgabe erfolgt nach dem ,,Windhundprinzip“ (Wer zuerst kommt, malt zuerst), denn wie schon die ,,Awrackprämie“ vor einigen Jahren ist auch diese Förderung begrenzt. Bis zu einer Summe von 1,2 Milliarden Euro (600 Millionen Bund, 600 Millionen Automobilindustrie) oder bis zum Jahr 2019.

Wie kann man die Förderung beantragen?

Beantragen kann man die Prämie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das auch schon die ,,Abwrackprämie“ bearbeitet hatte. Auf der Homepage bafa.de sind bereits seit geraumer Zeit die Antragsunterlagen sowie weitere Imformationen veröffentlicht. Mit dem Antrag reicht man den Kaufvertragdes Fahrzeugs ein, aus dem sich der um den Anteil des Herstellers reduzierten Kaufpreis ergeben muss.

Ab wann kann man einen Antrag stellen?

Das Bafa nimmt Anträge bereits jetzt schon entgegen, da die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.Die Anträge laufen derweil aber nur schleppend ein (936 Anträge in zwei Wochen).

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die ein Neufahrzeug zulassen.

Was will der Staat mit der Förderung erreichen?

Die Regierung hat sich das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Srassen fahren – Plug-in-Hybride werden in dieser Rechnung mitgezählt. Davon ist man heute weit entfernt: Zum 1. Januar 2016 zählte das Kraftfahrt-Bundesamt 25.500 Autos mit reinem Elektroantrieb. Der Bestand an Plug-in-Hybrid weist die Statistik Behörde nicht einzeln aus, von den insgesamt rund 130.400 Hybrid-Fahrzeugen dürften etwa 10 bis 15 % einen Stecker haben und damit unter die Rechnung der Bundesregierung fallen. Erreicht ist also weniger als 5 % des vorgegebenen Ziels. Andere europäische Länder haben den Anteil der E-Autos mit staatlicher Unterstützung deutlich stärker steigern können.

Wie machen es die anderen Länder?

In 21 der 28 Staaten der Europäischen Union gibt es eine mehr oder weniger starke finanzielle Förderung des Elektroauto-Kaufs. Besonders grosszügig zeigen sich Frankreich und Schweden, die ebenfalls eine Prämie zahlen. Das Mittel der Steuererleichterug ist EU-weit das gängigste Werkzeug bei der E-Auto-Förderung. In Grossbritannien etwa sind reine E-Mobile und Plug-in Hybride von der jährlichen Fahrzeugsteuer ausgenommen. Ähnliche Modelle werden in zahlreichen Pkw-Märkten genutzt, etwa in Österreich, Belgien, Italien, Portugal oder Teilen von Spanien. Ganz auf eine E-Auto Förderung verzichten wenige Länder, darunter Malta oder Kroatien.

Fliesst jetzt auch mehr Geld in die Infrastruktur?

Derzeit gibt es deutschlandweit 5.800 öffentliche Elektro-Tankstellen und 150 Schnellladepunkte. Das Netz soll nun im Rahmen der neuen Förderung ausgebaut werden. Zwischen 2017 und 2020 investiert der Bund 300 Millionen zusätzlich. Zwei Drittel davon fliessen in den Ausbau des Schnellladesäulen-Netzes, in Metropolen und an Autobahnen sollen etwa 5.000 neue Ladestationen entstehen. Ein Drittel kommt der Normalladefrastruktur zugute, hier sollen rund 10.000 Ladesäsäulen entstehen – zum Beispiel an Tankstellen oder Einkaufszentren.

Die Kaufprämie

… trat am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rüchwirkend ab den 18.5.2016. Sie wird in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybrid jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finaziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von utner 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierführ vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019 Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird.

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